FuBaMa Ticket Shop

 

 

 

 

 

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Tickets für den Besuch der Veranstaltung „FuBaMa“. Veranstalter: Alemannia Wilster Sport & Marketing GmbH, Bahnhofstraße 30, 25554 Wilster. Geschäftsführer: Mark Dethlefs.
 
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Alemannia Wilster Sport & Marketing GmbH (nachfolgend auch als „Veranstalter“ bezeichnet) und dem Käufer von Tickets für die „FuBaMa“ gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn der Veranstalter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB treten neben weiteren AGB, die auf der Internetseite www.fubama.de nachzulesen sind, in Kraft. Im Falle von Widersprüchen beim Erwerb von Tickets haben diese AGB Vorrang.
 
§ 2 Vertragsabschluss
Jede Bestellung von Tickets stellt zunächst ein Angebot zum Abschluss eines Kauf-vertrages dar (Angebot). Nachdem der Käufer eine Bestellung aufgegeben hat, schickt der Veranstalter dem Käufer eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt zugleich die Annahme des Angebots dar (Vertragsabschluss). Der Käufer ist verpflichtet die Bestellbestätigung und die Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Anzahl, Preis(e) und Datum. Mit Abschluss des Vertrages sowie vollständiger Zahlung des Preises (§ 6) erwirbt der Käufer das Recht zum Besuch der FuBaMa (Besucherrecht). Der Nachweis, dass der Käufer Vertragspartner des Veranstalters ist und damit auch das Besucherrecht erworben hat, wird durch Vorlage des Tickets vor Betreten des Veranstaltungsgeländes geführt. Sollte der Käufer innerhalb einer Bindungsfrist von 2 Werktagen (Fristberechnung ohne Samstage, Sonntage und Feiertage) nach Aufgabe der Bestellung keine Bestellbestätigung erhalten haben, erlischt das Angebot.
 
§ 3 Tickets
Soweit nicht anders angegeben, bietet der Veranstalter die Tickets selbst an, ist Ver-anstalter der FuBaMa und wird Vertragspartner des Käufers. Für Tickets besteht bei Telefon- und Internetkauf kein Widerrufsrecht (siehe auch § 4).
 
§ 4 Widerrufsrecht
Beim Erwerb von Tickets (§ 3) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets verpflichtet mit Vertragsabschluss zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

§ 5 Lieferung
Die Lieferung der bestellten Tickets erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferad-resse nach Eingang der Zahlung des Gesamtpreises (§ 6). Der Käufer trägt die ge-samten Versandkosten nach Maßgabe seiner Bestellung. Tickets werden ausschließlich per Einschreiben/Übergabe versendet. Der Zusteller übergibt die Sendung persönlich nur gegen Unterschrift an den Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person (z.B. der Ehegatte). Abholung der Tickets an einer Vorverkaufsstelle ist nicht möglich.


§ 6 Zahlungsart- und Zahlungsverzug
Der Käufer kann den Kaufpreis ausschließlich per Vorkasse zahlen. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive der bei der Bestellung ausgewiesenen Versandkosten und etwaigen Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr) ist mit Vertragsabschluss fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) pro Jahr zu zahlen. Die Geltendmachung eines entstandenen höheren Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
 
§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Außerdem ist der Käufer zur Aus-übung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
§ 8 Umsatzsteuer
Alle Preise enthalten die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer.
 
§ 9 Vorbehalt des Eigentums / Anspruch auf Tickets
Das Eigentum an den bestellten Tickets geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Sollten die Tickets nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum vom Käufer vollständig bezahlt sein (der Rechnungsbetrag), ver-fällt der Anspruch auf die Tickets. Bei einer späteren Zahlung bleibt es dem Veran-stalter vorbehalten die Tickets an den Käufer zu versenden oder die Bestellung ver-fallen zu lassen. Letzteres ist der Veranstalter verpflichtet den Rechnungsbetrag dem Käufer gutzuschreiben.
 
§ 10 Haftungsbegrenzung
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Beruht die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, haftet der Veranstalter unbeschränkt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Haftungsbegrenzungen des Veranstalters (§ 3) können sich aus den beim Ticketkauf vereinbarten allgemeinen Vertragsbedingungen ergeben.
 
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des deutschen Rechts. Gerichtsstand ist Itzehoe.



§ 12 Datenspeicherung
Die Daten des Käufers werden gespeichert und verarbeitet, soweit dies geschäfts-notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.

§ 13 Jugendschutz
Die Veranstaltung „FuBaMa“ darf aus Jugendschutzgründen grundsätzlich nicht von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren besucht werden.

Für Jugendliche ab 16 und bis 18 Jahren gilt die vorstehende Einschränkung nicht, wenn Jugendliche im Alter zwischen 16 und 17 Jahren von einer personensorgeberechtigten Person (den Eltern/einem Elternteil) oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden:

a. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG) können die Eltern die Auf-sicht ihres minderjährigen Jugendlichen auf eine volljährige Person als „erziehungsbeauftragte Person“ übertragen. Dies hat schriftlich zu erfolgen.

Die Begleitperson muss in der Lage sein, die Aufsicht für den Jugendlichen zu ge-währen, verzichtet daher auf den Genuss alkoholischer Getränke und muss den Jugendlichen beim Einlass begleiten und während des gesamten Aufenthalts des Jugendlichen in den Räumlichkeiten der Veranstaltung sein. Die Begleitperson kann nur einen Jugendlichen während der Veranstaltung beaufsichtigen.

Die schriftliche Erziehungsbeauftragung (sog. „Muttizettel“) ist ausnahmslos mitzu-führen und im Bedarfsfall dem Ordnungspersonal oder Veranstalter vorzuzeigen. Der Muttizettel ist in zweifacher Ausführung mitzuführen. Ein Exemplar ist dem Sicherheitsdienst beim Einlass zu überreichen. Das zweite Exemplar ist bis zum Veranstaltungsende mit sich zu führen.

Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt, bei der der Ordnungsdienst bei Zweifeln am vom Besucher angegebenen Alter dazu angehalten ist, das Alter näher zu überprüfen (z.B. durch Kontrolle des (gültigen) Personal-, Kinder- oder Schüler-ausweis).

§14 Corona-Zusatz
Dieser Zusatz zu den AGB tritt für die Veranstaltung „FuBaMa“ in Kraft und ist bis auf Widerruf gültig.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung „FuBaMa“ gültigen Corona-Regelungen von Schleswig-Holstein. Diese können sich mit Erwerb einer Eintrittskarte bis zur Veranstaltung jeder Zeit anpassen. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Regelungen. Der Käufer sollte die Entwicklungen und Regelungen regelmäßig prüfen.

Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung abzusagen, sofern besondere Gründe vorliegen.

Solche Gründe sind u.a.:

Behördliche Anordnung
Krankheit
Infektionssituation
Unwirtschaftlichkeit

Im Falle einer Absage durch den Veranstalter hat der Ticketeigentümer Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Bei Absage kann der Veranstalter ebenso eine Ersatzveranstaltung oder Gutscheine für die nächste „FuBaMa“ anbieten.

Sofern der Käufer aus nicht von ihm zu vertretenen Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert ist (z.B. wegen Krankheit), ist der Käufer hierfür darlegungs- und beweisbelastet.

 
Stand 19.01.2023